FIBAA akkreditierter
Studiengang "Bachelor
of Business Administration (BBA)"
Fördermöglichkeiten
Förderung
Die
Studiengebühren und alle sonstigen mit dem VWA-Studium zusammenhängenden
Kosten können, bei Vorliegen der Voraussetzungen, als Sonderausgaben bis zu
4.000 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Ihr berufsbegleitendes Erststudium Teil eines
Dienstverhältnisses ist, können Sie sogar die gesamten Studienkosten - über
die jährlichen 4.000 Euro hinaus - in vollem Umfang steuerlich absetzen,
sofern diese nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Nähere Informationen kann
Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.
News-Ticker
16.06.2011
Buchempfehlung
Professionelles Kundenmanagement
Das Thema Customer Relationship Management hat in der wissenschaftlichen Diskussion, auch auch in der Praxis, stark an Bedeutung gewonnen.